Umzugspartner AGB
 

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Allgemeine Geschäftsbedingungen von M+M Umzüge & Dienstleistungen nachfolgend Anbieter genannt
Inhaltsverzeichnis
1. Geltungsbereich
2. Leistungsbereich
3. Vertragsabschluss
4. Widerrufsrecht
5. Preise und Zahlungsbedingungen
6. Pflichten des Umzugspartners
7. Transportsicherung/Hinweispflicht des Umzugspartners
8. Aufrechnung
9. Mängelhaftung
10. Haftung für die Bestellung der Halteverbotszone
11. Haftung bei Einlagerung vom Umzugsgut
12. Anwendbares Recht
13. Gerichtsstand
14. Alternative Streitbeilegung
15. Datenschutz
1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: “AGB” genannt) M+M Umzüge & Dienstleistungen  (nachfolgend “Anbieter”) gelten für alle Verträge zur
Erbringung von Dienstleistungen die der Anbieter an den Auftragsnehmer (nachfolgend
„Umzugspartner“ oder „Partner“) vergibt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen
Bedingungen des Umzugspartners widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes
ausdrücklich schriftlich vereinbart.
Der Anbieter ist ein Umzugsunternehmen, wobei der Hauptaugenmerk auf die
Vermarktung der Internetseite und die dadurch entstehende Kundenakquirierung liegt.
Die gewonnenen Kunden werden gleichermaßen deutschland- und europaweit auf
eigene Teams und auf Umzugspartner vom Anbieter verteilt. Ist ein Umzugspartner als
Subunternehmer beauftragt, übernimmt der Anbieter die Akquise, Beratung, den Verkauf
der Dienstleistungen und die genaue Erstplanung mit dem Kunden. Der Umzugspartner
übernimmt die Durchführung der Dienstleistungen vor Ort beim Kunden auf der
Grundlage der jeweils vereinbarten Einzelaufträge. Hierzu gehört: der Transport des
Umzugsguts, Montagearbeiten, Küchenbauarbeiten, Lagerung, Reinigung oder
Renovierungsarbeiten.
AGB Umzugspartner
Stand 2023

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1.1 Verbraucher (Endkunde/Kunde) im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein
Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch
ihrer Selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im
Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige
Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer
gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2. Leistungsbereich
Der Leistungsbereich dieser AGB ist die Regelung der Rechtsbeziehung der beiden Parteien,
für die Durchführung und die Abwicklung der Speditionsaufträgen, die gewerbliche oder
private Endkunden dem Anbieter erteilt haben, durchzuführen.
2.1 Der Umzugspartner mit seinem eigen betriebenen Unternehmen wird als Kaufmann
behandelt und hat als dieser seinen Rechten und Pflichten nachzukommen. Als rechtlich
selbstständiges Unternehmen arbeitet er mit eigenem betriebswirtschaftlichem Risiko und
auf ordentlicher Rechnung. Er selbst ist alleinig verantwortlich seine eigenen Steuer zu
verwalten und Umsatzsteuer abzuführen. Der Anbieter ist nicht der Hauptauftraggeber
des Umzugspartners.
2.2 Solange der Umzugspartner vom Anbieter beauftragt ist, hat der Umzugspartner stets im
Sinne der Interessen des Anbieters zu handeln. Der Endkunde steht in einem Vertrag mit
dem Anbieter, der Umzugspartner ist die beauftragte, ausführende Kraft.
2.3 Der Umzugspartner verpflichtet sich mit dem eingehen dieses Vertrags die Wahrung und
Einhaltung der vom Anbieter gestellten Qualitätsstandards einzuhalten. Falls er gegen
diese verstößt, können ihm Vertragsstrafen wegen Verspätungen, Missachtung der
Qualitätsstandards und unordentliche Führung der Dokumentation auferlegt oder der
Vertrag gekündigt werden.
Die Qualitätsstandards sind ebenfalls Teil des Vertrags die mit Annahme eines Auftrags
akzeptiert werden und einzuhalten sind. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags, geht der
Anbieter davon aus, dass alle Punkte verstanden und zu 100% eingehalten werden.
2.4 Der Umzugspartner vertritt nach Außen hin nur sich selbst und ist nicht dazu berechtigt
den Anbieter zu vertreten. Insbesondere ist es ausgeschlossen, dass der Umzugspartner
Verbindlichkeiten im Namen des Anbieters eingeht. Des Weiteren ist er nicht zum Inkasso
berechtigt. Weitergehend ist er nicht dazu berechtigt selbstständig mit dem Kunden vor
Ort eigene Dienstleistungen und Vergütungen zu vereinbaren. Bei jeder Unstimmigkeit
vor Ort ist mit den Vertretern des Anbieter Rücksprache zu halten.
2.5 Das Personal des Anbieters, sowie das Personal der Drittbeauftragung ist nicht berechtigt
Installationsarbeiten, für Elektro-, Gas- oder andere Anschlüsse durchzuführen. Soweit
vertraglich Leistungen vereinbart werden, die außerhalb des Frachtvertrags liegen, ist die
Haftung gesetzlich begrenzt. Die Haftungsgrenze gilt bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des
Anbieters oder seiner Drittanbieter oder bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten
nicht. Im letzteren Fall sind die Ersatzansprüche begrenzt auf den typischen,
vorhersehbaren Schaden.

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3. Vertragsschluss für Einzelaufträge
Der Vertrag kommt durch beiderseitige schriftliche oder textliche Erklärung zustande.
Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit derselben Form.
Der Anbieter kann ausschließlich nur per E-Mail in Textform eine unverbindliche Anfrage,
nur wenn als „unverbindlich“ benannt, zur Ausführung eines Einzelauftrags an den
Umzugspartner richten. Der Umzugspartner lässt dem Anbieter auf dessen Anfrage hin
ausschließlich nur per E-Mail in Textform eine verbindliche Zusage oder Absage zur
Erbringung der vom Anbieter zuvor ausgewählten Dienstleistung innerhalb 24 Stunden
zukommen. Diese Auftragszusage kann der Anbieter durch eine gegenüber dem
Umzugspartner abzugebende Annahmeerklärung per E-Mail in Textform innerhalb von
14 (vierzehn) Tagen, falls nicht anders im Auftragsschreiben angegeben, ab Zugang der
Anfrage, verbindlich annehmen. Nimmt der Anbieter die Auftragszusage des
Umzugspartners innerhalb der vorgenannten Frist nicht an, so ist der Umzugspartner
nicht mehr an seine Auftragszusage gebunden. Das im Einzelauftrag angegebene
Umzugsvolumen kann um 10% variieren ohne dass der Umzugspartner eine zusätzliche
Vergütung oder einen Abzug hierfür erhält. Die 10% mögliche Abweichung sind
umfassend in der Vergütung des Einzelauftrags enthalten.
4. Rücktritt, Kündigung und Widerrufsrecht
4.1 Bei Kündigung oder Rücktritt vom Vertrag gelten die Bestimmungen der §§ 415 HGB, 346
ff BGB.
4.2 Es besteht kein Widerrufsrecht, da es sich bei einem Umzug um eine Dienstleistung nach
§ 312 g Abs. 2 Satz 2 Nr. 9 BGB handelt.
4.3 Daneben räumt der Anbieter dem Umzugspartner ein Stornierungsrecht wie folgt ein:
4.3.1 Storniert der Umzugspartner den Vertrag nach Vertragsschluss, jedoch mindestens
14 Tage vor dem vereinbarten Umzugstermin, so hat der Anbieter einen Anspruch auf
25 % des vereinbarten Endbetrags als Schadensersatz.
4.3.2 Storniert der Umzugspartner den Vertrag später als 14 Tage jedoch 3 Tage vor dem
vereinbarten Umzugstermin, so hat der Anbieter einen Anspruch auf 50 % des
vereinbarten Endbetrags als Schadensersatz.
4.3.3 Storniert der Umzugspartner den Vertrag später als 3 Tage vor dem vereinbarten
Umzugstermin, so hat der Anbieter einen Anspruch auf 75 % des vereinbarten
Endbetrags als Schadensersatz.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Bei den angebotenen Preisen des Anbieters, handelt es sich um Gesamtbruttopreise,
solange der Umzugspartner nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG umsatzsteuerpflichtig ist.
Falls der Umzugspartner als Kleigewerbetreibender im Sinne des § 19 Abs. 1 UstG  umsatzsteuerbefreit ist, handelt es sich bei den angebotenen Preisen zum vereinfachen
des Tagesgeschäfts um Gesamtbruttopreise die bei Rechnungsstellung vom
Umzugspartner zu Nettopreisen angepasst werden müssen. Der Umzugspartner
verpflichtet sich den Anbieter umgehend zu informieren sobald sich sein Unternehmer Status ändert, sodass Rechnungen mit ordentlich gestellter Umsatzsteuer ausgestellt
werden können.
5.2 Die Zahlung an den Umzugspartner wird unverzüglich nach ordnungsmäßig und
vollständig durchgeführtem Auftrag bei Einhaltung aller vertraglichen und gesetzlichen
Pflichten des Umzugspartners und nach Erhalt der vollständigen Zahlung des Kunden
fällig. Ohne ein vollständig ausgefülltes Übergabeprotokoll und
Unterschrift des Kunden besteht kein Anspruch vom Umzugspartner an den Anbieter für
die vollständige Begleichung die von ihm gestellte Rechnung, da das Übergabeprotokoll
als zwingender Arbeitsnachweis gilt.
5.3 Der Anbieter hält sich vor, die Zahlung der Rechnung der Umzugspartner solange
einzubehalten bis alle Angelegenheiten im Schadensfall mit dem Kunden geklärt sind.
Im Falle der Schäden muss der Kunde ordentlich entschädigt werden. In diesem
Zusammenhang sind Fristen die der Umzugspartner zur Zahlung an den Anbieter stellt
nichtig.
In allen angebotenen Preisen sind alle Kosten die dem Umzugspartner anfallen enthalten.
Dies gilt für Personal-, Benzin-, Schutzmaterial-, Unterbringungs-, Versicherungs- und
Verpflegungskosten. Darüber hinaus auch für alle Sonstigen und weiter anfallenden Kosten
wie das Anmieten von Werkzeugen oder Transportern. Ihm allein obliegt das
betriebswirtschaftliche Vorgehen für sein Unternehmen und das unternehmerische Risiko.
6. Pflichten des Umzugspartners
6.1 Der Anbieter plant konkret den Umzug (Umzugsvolumen, Montagearbeiten, Reinigung,
Lagerung etc.) und informiert den Umzugspartner über alle notwendigen Arbeitsaufträge. Der
Umzugspartner verpflichtet sich alle darüber hinaus anfallenden Arbeiten erst in Rücksprache
mit dem Anbieter durchzuführen und diese nicht in Eigenabsprache mit dem Kunden über den
Auftrag hinaus auszuhandeln oder durchzuführen.
6.2 Der Umzugspartner verpflichtet sich im Auftrag für den Anbieter zu agieren und zu
handeln, sodass eine Qualitativ hohe Auftragsdurchführung gewährleistet wird. 
Dennoch ist der Umzugspartner dazu verpflichtet auch eigene Aufträge oder Aufträge für andere Drittanbieter durchzuführen. 
Der Anbieter ist nicht der Hauptauftraggeber des Umzugspartners.
6.3 Der Umzugspartner verpflichtet sich mit einem dem Umzugsvolumen angemessenen
Transporter zum Umzug zu erscheinen. Dieser muss verkehrssicher sein und von einem
Fahrer mit gültiger und passender Fahrerlaubnis geführt werden. Dieser Nachweis der
Fahrerlaubnis ist mitzuführen.

6.4 Der Umzugspartner gewährleistet über alle Genehmigungen und Erlaubnisse für seinen
Geschäftsbetrieb wie Beispielsweise die Zulassungsbescheinigung, Eurolizenz oder die
Gewerbeanmeldung zu verfügen, die für das betreiben seines Gewerbes und die
Durchführung der Einzelaufträge erforderlich sind.
6.5 Fernen versichert der Umzugspartner alle für den Einzelauftrag notwendigen Lenk- und
Ruhezeiten sowie Pausenzeiten einzuhalten. Darüber hinaus hat er dafür Sorge zu tragen,
dass er und seine Mitarbeiter über alle aktuell gesetzlichen Vorlagen die zum führen eines
Lkw notwendig sind, informiert sind und diese eingehalten werden. Außerdem ist der
Umzugspartner dazu verpflichtet die notwendigen Versicherungen wie die „betriebliche
Haftpflichtversicherung“ und die „Transportversicherung“ abgeschlossen zu haben, zum
Schutz des Umzugsgutes des Anbieters.
Auf Verlangen des Anbieters hin sind alle Dokumente umgehen in schriftlicher Form beim
Anbieter abzugeben, sodass eine Prüfung der Korrektheit und Gültigkeit stattfinden kann.
6.6 Über die vereinbarten Umzugsdetails im Einzelauftrag hinaus verpflichtet sich der
Umzugspartner mit genügend Personal, jedoch mindesten mit einer Person pro vereinbarten
10 Kubikmeter beim Umzug zu agieren. Dies gilt für den Be- sowie den Entladeort.
6.7 Alle vor Ort für den Einzelauftrag zu erfüllenden, notwendigen Mitarbeiter, verpflichten sich
sofort und ohne Gegenwehr ihre Personaldaten herauszugeben. Im besonderen Fall, dass
eine Kontrolle von behördlicher Seite durchgeführt wird. Der Umzugspartner verpflichtet sich
alle die zur Ausführung erforderlichen Mitarbeiter für den Einzelauftrag,
sozialversicherungspflichtig angemeldet zu führen.
6.8 Der Umzugspartner sichert zu, dass er spätestens ab 01.01.2015 an seine Arbeitnehmer
(soweit sie in Deutschland eingesetzt werden) zumindest den gesetzlichen Mindestlohn
gemäß § 20 Mindestlohngesetz (MiLoG) spätestens zu dem in § 2 Abs. 1 MiLoG bestimmten
Fälligkeitszeitpunkt zahlt. Des Weiteren sichert er zu, dass er alle sonstigen Verpflichtungen
aus dem Mindestlohngesetz ausnahmslos erfüllt.
6.9 Wenn gegen den Umzugspartner ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts von
Mindestlohnverstößen anhängig wird, hat der Auftragnehmer den Anbieter unverzüglich zu
unterrichten. Auf Nachfrage vom Anbieter ist er verpflichtet, Auskunft über solche
Ermittlungsverfahren und evtl. gegen ihn bzw. seine Geschäftsführer und/oder Angestellte
verhängte Bußgelder wegen Mindestlohnverstößen zu erteilen.
6.10 Dem Umzugspartner obliegt die Pflicht fachlich versierte und zuverlässige Mitarbeiter
einzusetzen. Falls Gefahrengut befördert wird, hat der zuständige Mitarbeiter seine
entsprechende Schulungsbescheinigung mitzuführen.
6.11 Bei jedem zu erfüllenden Einzelauftrag verpflichtet sich der Umzugspartner mindestens
einen deutschsprachigen Mitarbeiter mit Sprachniveau B1 im Team zu führen, der als
Ansprechpartner für den Kunden bereit steht.
6.12 Der Partner verpflichtet sich die ihm zur Verfügung gestellten Informationen durch den
Anbieter zum Einzelauftrag in schriftlicher Form mitzuführen. Das
Übernahmeprotokoll ist händisch vom Umzugspartner auszufüllen und zu unterschreiben. Der
Umzugspartner ist verpflichtet sich das Protokoll mit seiner händischen Unterschrift bestätigen
zu lassen. Des weiteren hat er dafür zu sorgen, dass er den kompletten Umzug über inklusive
der An- und Abfahrtzeiten und zusätzlich eine Stunde vor Abfahrt zum Umzug und eine Stunde
nach Abfahrt des Umzuges telefonisch für den Anbieter erreichbar ist.

6.13 Auf Anfrage vom Anbieter verpflichtet sich der Umzugspartner einer detaillierten
Kostenaufstellung seiner gestellten Rechnung an den Anbieter. Hierzu gehören schriftliche
Belegnachweise und falls notwendig Kontoauszüge und Lohnabrechnungen von Mitarbeitern.
6.14 Der Partner erklärt sich damit einverstanden und verpflichtet sich keine
Geschäftsbeziehungen jeglicher Art zu ehemaligen Mitarbeitern und/oder Gesellschaftern
von M+m Umzüge zu pflegen. Dazu gehören auch
Gewerbe/Firmen/Kapitalgesellschaften die von ehemaligen Mitarbeitern und/oder
Gesellschaftern geführt werden oder im Besitz sind. 
7. Transportsicherung/Hinweispflicht des Umzugspartners
7.2 Der Anbieter ist nicht zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung verpflichtet.
7.3 Der Anbieter ist dazu verpflichtet dem Umzugspartner über gefährliches Umzugsgut
rechtzeitig zu informieren. Des Weiteren verpflichtet sich der Anbieter rechtzeitig
anzugeben, welcher Natur die Gefahr ist, die von dem Gut ausgeht. Sollte es sich um
Kraftstoffe, Chemikalien, ätzende oder explosive Stoffe handeln so sind solche Güter und
Gegenstände von der Leistung des Anbieters nicht erfasst und werden nicht transportiert.
7.4 Der Anbieter und seine Dritte Beauftragten sind nicht dazu berechtigt Gefahrgut zu
transportieren.
7.5 Weisungen und Mitteilungen des Umzugspartners bezüglich der Durchführung und der
Beförderung des Umzugsgut, sind in Textform ausschließlich an den Anbieter zu richten.
7.6 Der Anbieter ist vom Umzugspartner darauf hinzuweisen, falls Gegebenheiten der
Transportwege wie Eingänge, Ausgänge, Stellplätze, Treppenhäuser, Flure, Fahrstühle,
Fenster und Ähnliches nicht der Größe des Umzugstransportguts entsprechen oder keine
Erlaubnisse vorliegen und es hierdurch zu Zeitverzögerungen oder gar Unmöglichkeiten
für den Transport führt. Dies gilt ebenfalls für Transporthilfen wie Möbelaufzüge,
Transporter, Hubwagen und Ähnliches.
8. Aufrechnung
8.1 Gegen Ansprüche des Anbieters ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen
zulässig, die rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder unbestritten sind.
Andersfalls gilt Aufrechnungsverbot.
9. Mängelhaftung
Für Mängel der erbrachten Leistung haftet der Umzugspartner nach den Vorschriften der
gesetzlichen Mängelhaftung und den in AGB nachfolgend vereinbarten Bestimmungen.
9.1 Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Umzugspartner verpflichtet nachzuprüfen, dass
kein Gegenstand irrtümlich mitgenommen oder stehengelassen wird.
9.2 Alle Abweichungen sind im Übergabeprotokoll einzutragen und mit Unterschriften zu
bestätigen. Ohne ein vollständig ausgefülltes Übergabeprotokoll und Unterschrift des
Kunden besteht kein Anspruch vom Umzugspartner an den Anbieter für Zusatzzahlungen
für durchgeführte Zusatzarbeiten beim Kunden, da das Übergabeprotokoll als
Arbeitsnachweis gilt.
9.3 Sofort erkennbare Beschädigungen und Mängel von Außen müssen noch am gleichen
Umzugstag im Übergabeprotokoll vom Umzugspartner schriftlich festgehalten und mit
Unterschrift vom Kunden und Vorarbeiter des Partners bestätigt werden, spätestens aber
bis zu 24 Stunden nach dem Umzug schriftlich beim Anbieter angezeigt.
9.4 Nicht erkennbare Beschädigungen von Außen oder Verluste müssen dem Anbieter
innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung spezifiziert schriftlich angezeigt werden.
9.5 Des weiteren sind Beschädigungen, Mängel oder Verluste an folgenden Gegenständen
von der Haftung des Umzugspartners ausgeschlossen: Tiere, Pflanzen, alles was nicht
vom Umzugspartner selbst verpackt wurde, bereits beschädigtes und deshalb extrem
empfindliches Umzugsgut, Gegenstände die für die Raumverhältnisse an der Ladestelle
oder am Umzugsziel zu groß oder zu schwer sind, Wertgegenstände wie Edelmetalle,
Juwelen, Edelsteine, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapiere, Urkunden oder
Ähnliches.
10. Haftung für die Bestellung der Halteverbotszone
10.1 Bei der Bestellung der Halteverbotszone haftet der Anbieter bei Schäden aus eigenem
Verschulden nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.
10.2 Der Anbieter übernimmt keine Haftung, wenn Unberechtigte, nach ordnungsgemäßer
Aufstellung und Protokollierung der Schilder diese unberechtigterweise verändern,
entfernen oder entwenden. Ebenso übernimmt der Anbieter keine Haftung, wenn der
Auftraggeber eigenmächtig (ohne schriftliche Abstimmung mit dem Anbieter) die Zone
verändert oder umstellt und sie somit ungültig wird oder gegen geltendes Recht verstößt.
Ebenfalls ist der Anbieter von der Haftung befreit in Fällen von: Höherer Gewalt,
deliktisches Handeln anderer und unvorhersehbaren Ereignissen/Hindernissen, die nicht
im Machtbereich/Verantwortungsbereich vom Anbieter liegen. Der Kunde als
Auftraggeber stellt dem Anbieter von allen Ansprüchen Dritter aus Abschleppvorgängen
und/oder sonstigen Beeinträchtigungen und Schäden frei. Die Gebühren vom Anbieter
sind in jedem Fall zu entrichten.
10.3 Der Anbieter kann nicht garantieren, dass die beantragte behördliche Genehmigung
erteilt wird, denn hierüber entscheidet letztlich die zuständige Behörde. Die für die
Beantragung vom Anbieter erbrachten Leistungen (z.B. Ortsbesichtigungen, Gebühren,
Aufwandsgebühren für Genehmigungsbeantragungen etc.), sind vom Kunden zu
erstatten, auch wenn eine Genehmigung seitens der Behörde nicht erteilt wird und es
somit evtl. nicht zur Aufstellung kommt.
10.4 Jegliche Folgekosten, die evtl. entstehen könnten - u.a. durch behördliche Anordnungen,
fehlerhafte Aufstellungen und sonstige höhere Gewalt - werden nicht vom Anbieter
übernommen.

11. Haftung bei Einlagerung vom Umzugsgut
11.1 Bei Mängel oder Verlusten des Umzugsguts die während der Lagerung entstehen, ist nur
eine maximale individuelle Versicherungssumme gültig die bereits im Vorfeld der
Einlagerung mit dem Kunden in Textform vereinbart worden ist.
12. Anwendbares Recht
12.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher
Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte
Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher
seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
12.2 Ferner gilt diese Rechtswahl im Hinblick auf das gesetzliche Widerrufsrecht nicht bei
Verbrauchern, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keinem Mitgliedstaat der
Europäischen Union angehören und deren alleiniger Wohnsitz und Lieferadresse zum
Zeitpunkt des Vertragsschlusses außerhalb der Europäischen Union liegen.
13. Gerichtsstand
13.1 Handelt der Partner als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik
Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag
der Geschäftssitz des Anbieters. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets
der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Anbieters ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder
Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Partners
zugerechnet werden können. Der Anbieter ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem
Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Partners anzurufen.
14. Alternative Streitbeilegung
14.1 Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten
aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
14.2 Der Anbieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
15. Datenschutz
Informationen zum Datenschutz der Kunden und Umzugspartnern befindet sich auf
unserer Webseite

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