Kostenübernahme

Wer zahlt Ihren Umzug?

Pflegekasse, Jobcenter, Sozialamt oder Arbeitgeber – in vielen Fällen müssen Sie den Umzug nicht selbst tragen. Hier sehen Sie auf einen Blick, wer wofür zuständig ist.

KostenträgerWer hat AnspruchWie vielWo beantragenFristDetails
Pflegekasse§ 40 Abs. 4 SGB XIPflegegrad 1–5, Pflege zu Hausebis 4.180 € je MaßnahmeIhre Pflegekasse (bei der Krankenkasse)vor der Maßnahme; Entscheidung binnen 3 WochenRatgeber
Jobcenter§ 22 SGB IIGrundsicherungsgeld, Umzug notwendig und Wohnung angemessenUmzugskosten, Wohnungsbeschaffung, Kaution als DarlehenIhr zuständiges JobcenterZusicherung zwingend vor dem UmzugRatgeber
Sozialamt§ 35 SGB XIISozialhilfe oder Grundsicherung im Altervergleichbar mit dem JobcenterSozialamt Ihrer KommuneZusicherung ebenfalls vor dem UmzugRatgeber
Arbeitgeber / ArbeitsagenturEinzelfall / VermittlungsbudgetUmzug wegen Arbeitsaufnahme oder Versetzungje nach Zusage bzw. VermittlungsbudgetArbeitgeber oder Agentur für Arbeitvor der Beauftragung klärenRatgeber
Zwei Regeln gelten bei allen: Der Antrag muss vor dem Umzug gestellt werden, und der Kostenvoranschlag muss nach Einzelpositionen aufgeschlüsselt sein. Damit sind die häufigsten Ablehnungsgründe bereits vermieden.

Häufige Fragen

Kann ich mehrere Stellen gleichzeitig beantragen?+

Grundsätzlich schließen sich die Wege nicht aus – ein Pflegegrad und Leistungsbezug können nebeneinander bestehen. Doppelt erstattet wird dieselbe Leistung allerdings nicht. Nennen Sie beiden Stellen, dass ein weiterer Antrag läuft.

Was haben alle Kostenträger gemeinsam?+

Zwei Dinge: Der Antrag muss vor dem Umzug gestellt werden, und es braucht einen prüffähigen Kostenvoranschlag mit Einzelpositionen. Wer beides beachtet, hat die häufigsten Ablehnungsgründe schon vermieden.

Was kostet mich der Kostenvoranschlag?+

Nichts. Wir stellen ihn kostenlos und unverbindlich aus – auch dann, wenn Ihr Antrag am Ende abgelehnt wird.

Was heißt „prüffähig" genau?+

Dass jede Position einzeln und nachvollziehbar ausgewiesen ist: Personal mit Stundenzahl, Fahrzeug, Verpackungsmaterial, Möbeldemontage und -montage, Halteverbotszone. Eine Summe unter dem Wort „Umzug" kann kein Sachbearbeiter prüfen – und was nicht geprüft werden kann, wird nicht bewilligt.

Wie schnell bekomme ich den Kostenvoranschlag?+

In der Regel innerhalb von 24 Stunden. Für die meisten Anträge genügen uns dafür Ihre Angaben zu Wohnungsgröße, Etage und Zieladresse; eine Besichtigung vor Ort ist erst für das verbindliche Festpreisangebot nötig, nicht für den Kostenvoranschlag beim Amt.

Muss ich in Vorleistung gehen?+

Nicht, wenn der Kostenträger eine Direktzahlung an uns bewilligt – dann rechnen wir direkt mit ihm ab. Steht im Bescheid eine Auszahlung an Sie, rechnen wir normal mit Ihnen ab. Klären Sie das gleich beim Antrag, weil es sich nachträglich schlecht ändern lässt.

Was ist, wenn der bewilligte Betrag nicht reicht?+

Dann tragen Sie die Differenz selbst – deshalb ist es wichtig, dass der Kostenvoranschlag von Anfang an alles enthält, was Sie tatsächlich brauchen. Nachträglich bewilligte Positionen sind die Ausnahme. Sagen Sie uns lieber vorher, wenn Möbellift, Küchenmontage oder Einlagerung dazukommen könnten.

Mein Antrag wurde abgelehnt. Lohnt ein Widerspruch?+

Häufig ja. Die Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids. Aussicht hat ein Widerspruch vor allem dann, wenn die Notwendigkeit des Umzugs nicht gewürdigt wurde oder Ihre persönlichen Gründe gegen einen Umzug in Eigenregie unberücksichtigt blieben. Kostenlose Beratung bekommen Sie bei Sozialverbänden, Pflegestützpunkten und örtlichen Beratungsstellen.

Können Angehörige den Antrag für mich stellen?+

Ja, mit einer Vollmacht oder als Betreuer. Bei Umzügen ins betreute Wohnen ist das der Normalfall. Wir stimmen uns auf Wunsch direkt mit den Angehörigen ab und schicken den Kostenvoranschlag dorthin, auch wenn der Umzug selbst woanders stattfindet.

Übernimmt der Arbeitgeber einen beruflich bedingten Umzug?+

Viele Arbeitgeber beteiligen sich, verlangen dafür aber ebenfalls einen aufgeschlüsselten Kostenvoranschlag. Zahlt niemand, bleiben die Kosten bei einem beruflich veranlassten Umzug in der Regel als Werbungskosten steuerlich absetzbar – dafür bekommen Sie von uns eine entsprechend ausgewiesene Rechnung.

Kostenvoranschlag für Ihren Kostenträger

Sagen Sie uns, wer zahlen soll – wir erstellen das Angebot in der Form, die dort verlangt wird. Kostenlos und unverbindlich.

Anna Schepanski

Ihre persönliche Ansprechpartnerin

Anna Schepanski

Umzugsberatung & Kundenbetreuung

Von der ersten Anfrage bis zum letzten Karton: Besichtigung vereinbaren, Festpreis abstimmen, Termin planen. Eine feste Ansprechpartnerin statt Callcenter – rufen Sie an oder schreiben Sie kurz, was ansteht.

Erreichbar Mo-Sa 8:00-20:00 Uhr · Antwort meist am selben Tag