Kostenübernahme
Wer zahlt Ihren Umzug?
Pflegekasse, Jobcenter, Sozialamt oder Arbeitgeber – in vielen Fällen müssen Sie den Umzug nicht selbst tragen. Hier sehen Sie auf einen Blick, wer wofür zuständig ist.
| Kostenträger | Wer hat Anspruch | Wie viel | Wo beantragen | Frist | Details |
|---|---|---|---|---|---|
| Pflegekasse§ 40 Abs. 4 SGB XI | Pflegegrad 1–5, Pflege zu Hause | bis 4.180 € je Maßnahme | Ihre Pflegekasse (bei der Krankenkasse) | vor der Maßnahme; Entscheidung binnen 3 Wochen | Ratgeber |
| Jobcenter§ 22 SGB II | Grundsicherungsgeld, Umzug notwendig und Wohnung angemessen | Umzugskosten, Wohnungsbeschaffung, Kaution als Darlehen | Ihr zuständiges Jobcenter | Zusicherung zwingend vor dem Umzug | Ratgeber |
| Sozialamt§ 35 SGB XII | Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter | vergleichbar mit dem Jobcenter | Sozialamt Ihrer Kommune | Zusicherung ebenfalls vor dem Umzug | Ratgeber |
| Arbeitgeber / ArbeitsagenturEinzelfall / Vermittlungsbudget | Umzug wegen Arbeitsaufnahme oder Versetzung | je nach Zusage bzw. Vermittlungsbudget | Arbeitgeber oder Agentur für Arbeit | vor der Beauftragung klären | Ratgeber |
Im Detail
Umzug über die Pflegekasse
Anspruch, wann ein Umzug als wohnumfeldverbessernde Maßnahme gilt, Antrag, Fristen und Ablehnungsgründe.
ÖffnenUmzug mit dem Jobcenter
Notwendigkeit, Angemessenheit, Zusicherung, Selbsthilfe-Pauschale gegen Spedition – der komplette Ablauf.
ÖffnenSeniorenumzug
Wie wir Umzüge im Alter begleiten – inklusive Kostenvoranschlag für die Pflegekasse.
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Kostenvoranschlag im geforderten Format, meist innerhalb von 24 Stunden. Mit Anspruchs-Check.
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Kostenlose Helfer für Ihren Umzug
Rechnen, planen und prüfen – ohne Anmeldung und ohne Verpflichtung.
Häufige Fragen
Kann ich mehrere Stellen gleichzeitig beantragen?+
Grundsätzlich schließen sich die Wege nicht aus – ein Pflegegrad und Leistungsbezug können nebeneinander bestehen. Doppelt erstattet wird dieselbe Leistung allerdings nicht. Nennen Sie beiden Stellen, dass ein weiterer Antrag läuft.
Was haben alle Kostenträger gemeinsam?+
Zwei Dinge: Der Antrag muss vor dem Umzug gestellt werden, und es braucht einen prüffähigen Kostenvoranschlag mit Einzelpositionen. Wer beides beachtet, hat die häufigsten Ablehnungsgründe schon vermieden.
Was kostet mich der Kostenvoranschlag?+
Nichts. Wir stellen ihn kostenlos und unverbindlich aus – auch dann, wenn Ihr Antrag am Ende abgelehnt wird.
Kostenvoranschlag für Ihren Kostenträger
Sagen Sie uns, wer zahlen soll – wir erstellen das Angebot in der Form, die dort verlangt wird. Kostenlos und unverbindlich.